Masernschutzgesetz
Ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Bei Minderjährigen sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen. Hierzu können Sie der Schule eine der folgenden Unterlagen vorlegen:
- den Impfpass, aus dem sich 2 Masernimpfungen ergeben, oder
- eine ärztliche Bescheinigung über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder über eine nachgewiesene Immunität gegen Masern (v. a. Labornachweis) oder
- eine ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation) oder
- eine Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z. B. Gesundheitsamt*, Kindertageseinrichtung, Schule) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis vorgelegt wurde.
[* Die Gesundheitsämter werden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ab dem 01.03.20 den Masernstatus erheben und ggfls. bestätigen.]
Wenn Sie der Schule eine ärztliche Bescheinigung (siehe 2. und 3.) vorlegen wollen, können Sie den beigefügten Vordruck zunächst Ihrem Arzt und anschließend der Schule vorlegen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn
- ab dem 1. März 2020 an einer rheinland-pfälzischen Schule aufgenommen werden soll, müssen Sie bis zum ersten Schultag den Nachweis vorlegen.
- bereits im laufenden Schuljahr die Schule besucht und sie auch im kommenden Schuljahr besuchen wird (Bestandskinder), müssen Sie den Nachweis bis zum 31. Juli 2021
- bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 die Schule verlässt, müssen Sie hier keinen Nachweis vorlegen. Falls ein Schulwechsel erfolgt, müssen Sie der aufnehmenden Schule den Nachweis im Zuge der Anmeldung an dieser Schule vorlegen.
Was folgt, wenn der Nachweis nicht erbracht wird?
Wenn Sie den Nachweis nicht fristgerecht vorlegen, muss die Schulleitung Ihre Tochter oder Ihren Sohn bei Neuzugängen sofort und bei Bestandskindern ab dem 1. August 2021 u. a. mit Namen und Adresse an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt fordert Sie dann auf, den Nachweis zu erbringen. Legen Sie den Nachweis dort nicht vor, kann es ein Bußgeld verhängen. Ein Ausschluss vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler im Masernschutzgesetz nicht vorgesehen.
Einzelheiten, wie die Schule die Kontrolle der vorzulegenden Nachweise organisieren wird, werden Sie gesondert erhalten.
Wir bitten Sie den Nachweis innerhalb der vorgesehenen Frist vorzulegen.
Soweit Sie grundsätzlich Fragen zum Masernschutzgesetz haben, finden Sie weitergehende Informationen auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.masernschutz.de).
Sicherheit in der Schule
Fördern Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes und lassen Sie es allein das Schulgelände betreten und verlassen!
Um einen kontrollierten Überblick darüber zu haben, wer sich im Schulhaus und auf dem Schulhof aufhält, bitten wir Sie, im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes, Ihr Kind direkt am Schulhoftor zu verabschieden. Auch wenn Sie Ihr Kind mittags von der Schule abholen, warten Sie bitte vor dem Schulhoftor und nicht auf dem Schulhof oder vor den Klassenräumen.
Halten Sie auch bitte die vereinbarten Sprechzeiten mit den Lehrerinnen nach Voranmeldung ein, damit wir einen kontrollierten Überblick darüber haben, wer sich im Schulhaus aufhält. Halten Sie sich auch nur im Schulhaus auf, wenn Sie einen Termin mit der Klassenlehrerin usw. haben. Dies dient der Sicherheit Ihrer Kinder vor schulfremden Personen.
Bitte gefährden Sie die Kinder auch nicht dadurch, dass Sie mit Ihrem Auto direkt vor dem Schuleingangstor halten. Dort gilt absolutes Halteverbot!!!
Die Polizei wird besonders in der dunklen Jahreszeit verstärkte Kontrollen durchführen.
Kopfläuse
Leider kommt es immer wieder vor, dass Kinder sich mit Kopfläusen infizieren. Um eine große Ausbreitung unter den Schülern zu vermeiden, finden Sie hier ein Merkblatt, auf dem wichtige Verhaltensregeln zusammengefasst sind.
Fördern und Fordern in Kleingruppen
Als zusätzliches Angebot bieten wir über diese Stunden hinaus noch spezielle Förderkurse für Kinder mit besonderen Stärken und auch mit besonderen Schwächen an. Die Klassenlehrerinnen werden sich gezielt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hausaufgabenbetreuung
Zusätzliche Hausaufgabenbetreuung bieten wir durch ehrenamtliche Fachkräfte an. Informieren Sie sich über den Link Hausaufgabenbetreuung.
Unterrichtsbeginn
Beachten Sie bitte, dass die Kinder pünktlich um 8.00 Uhr mit dem Klingeln hoch gehen und der Unterricht dann beginnt und um 11.55 Uhr bzw. 13.00 Uhr endet. Fördern Sie die Pünktlichkeit Ihres Kindes, denn ein Zuspätkommen stört den Unterricht.
Handys in der Schule
Es kommt immer wieder vor, dass Kinder Handys mit in die Schule bringen. Handys dürfen weder während der Unterrichtszeit noch auf dem Schulgelände in Betrieb genommen werden. Das gilt ebenso für Smartwatches.
weiterführende Schulen
Im Rahmen des Ovalen Tisches1 für Ausbildung und Fachkräftesicherung ist der Internetauftritt „Nach vorne führen viele Wege“ entstanden, den Sie unter dem LINK http://www.vielewege.rlp.de/ finden.
Mit dieser Kampagne „Nach vorne führen viele Wege“ wird die Offenheit und Durchlässigkeit des rheinland-pfälzischen Bildungssystems verdeutlicht und die duale Ausbildung als eine gleichwertige Alternative zu weiterer Schulausbildung oder zu einem Studium charakterisiert.
Auch wenn die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen noch weit vom Einstieg in das Berufsleben entfernt sind, ist es dennoch wichtig, bei der Schullaufbahnentscheidung die Möglichkeiten für den weiteren Bildungsweg zu kennen. Die Kampagne „Nach vorne führen viele Wege“ zeigt die Vielfalt der Bildungschancen in Rheinland-Pfalz auf und verdeutlicht, dass es keine Sackgassen gibt.
Zum Herunterladen:
wichtige Infos zum Übergang auf die weiterführende Schule
1 Der Ovale Tisch für Ausbildung und Fachkräftesicherung ist eine rheinland-pfälzische Besonderheit. Ihm gehören die Staatskanzlei sowie das Wirtschafts-, Bildungs- und Arbeitsministerium der Landesregierung, die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammer, die Landesvereinigung Unternehmerverbände, der Verband der Freien Berufe, der Einzelhandelsverband, der Hotel und Gaststättenverband sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaften IG BCE, IG Metall und ver.di an. Unter der Leitung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer beraten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig über die Situation auf dem Ausbildungsmarkt und die Sicherung des Fachkräftebedarfs.