Krankmeldungen
Nach der Grundschulordnung sind Sie als Eltern nach § 22 verpflichtet, die Schule vor Unterrichtsbeginn über das Fehlen Ihres Kindes zu informieren. Geschieht dies nicht, müssen wir uns telefonisch rückversichern.
Das Telefon ist von 7.30-8.00 Uhr besetzt. Sie können auch jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Telefonnummer: 06131/ 68 34 10
Schreiben Sie bitte keine E-Mails an die Klassenleitungen oder das Sekretariat, da nicht zu gewährleisten ist, dass die E-Mails vor Unterrichtsbeginn gelesen werden.
Auch wenn Sie Ihr Kind am Vortag krankgemeldet haben, müssen Sie es erneut krankmelden – es sei denn Sie haben dies direkt für den Folgetag schon gemacht.